Der Gutschein kann nur in direktem Zusammenhang mit Ihrem Reisezeitraum eingelöst werden.
Der Betrag wird Ihnen nach Einreichung der Rechnung gutgeschrieben und kann nicht ausgezahlt oder anderweitig verrechnet werden. Der Park-Wertgutschein ist von der Rückvergütung ausgenommen. Das Angebot gilt nur nach Verfügbarkeit.